65.000 Euro für Mannheimer Karnevalsvereine und 15.000 Euro für die Karnevalskommission

  • Lesedauer:2 min Lesezeit

Vereine unterstützen um die Pandemiefolgen zu mindern

Die Förderung für den ausgefallenen „Mannheimer Fasnachtsumzug“ 2021, wird auf Antrag der CDU-Gemeinderatsfraktion in einen einmaligen Zuschuss für coronabedingte Einnahmeausfälle umgewandelt. Somit werden die Mannheimer Karnevalsvereine auf Initiative von Stadtrat Alexander Fleck (CDU) mit bis zu 65.000 Euro und die Karnevalskommission Mannheim (KKM) mit bis zu 15.000 Euro unterstützt.

Begünstigt sind unsere Mannheimer Vereine und Vereinsabteilungen, die der Karnevalskommission angehören, zudem auch Garden, Spielmannszüge oder vergleichbare Gruppen, die in der Öffentlichkeit auftreten.

Stadtrat Alexander Fleck (CDU) setzt sich für Karnevalsvereine ein
Stadtrat Alexander Fleck (CDU) setzt sich für Karnevalsvereine ein

Kultur- und auch Karnevalsveranstaltungen sind ein wesentlicher und unverzichtbarer Bestandteil des öffentlichen Lebens. Mit dieser CDU-Initiative werden einmalig die in Mannheim ansässigen Fasnachtsvereine und Vereinsabteilungen in der KKM unterstützt und in ihrer Existenz gesichert, wenn sie mit corona-bedingte Einnahmeausfälle aus dem Jahr 2020 kämpfen.

Aufgrund der Corona-Pandemie fand im vergangenen Jahr nahezu keine öffentliche Veranstaltung statt. Unsere Fasnachtsvereine sind stark davon betroffen. In normalen Jahren legen sie durch Umsätze bei den Stadtteilfesten und bei Saalveranstaltungen die wirtschaftliche Basis für ihre Vereinsaktivitäten. Sie finanzieren durch ihren ehrenamtlichen Einsatz Kampagne und laufende Kosten. Ersatzlos gestrichen werden mussten Märkte, Vereinsfeste und das Stadtfest. Die Fasnachtskampagne 2020/21 musste komplett abgesagt werden. Der von Event & Promotion Mannheim (EPM) veranstaltete Fasnachtsmarkt fand nicht statt. Frühzeitig hat sich die KKM festgelegt, auch den Fastnachtsumzug 2021 nicht durchzuführen.

Insbesondere soll die einmalige Zuschussgewährung zur Sicherung von Infrastrukturen (z. B. Miete für das Vereinshaus, Unterstellen der KKM-Wagen und Reparaturen und sonstige Nebenkosten wie Haftpflichtversicherung) sowie zur Deckung der Kosten von Garden, Musikgruppen und Spielmannszügen erfolgen.