CDU Antrag wird umgesetzt – dauerhafte Hundesteuerbefreiung für Jagdhunde und Hunde aus dem Tierheim
Dank und die Anerkennung für die wichtige Tätigkeit der Jäger und ihrer Hunde zur Reduzierung des Wildschweinbestandes sowie für Menschen, die Hunde aus dem Tierheim aufnehmen.
In der Hauptausschusssitzung am 21. April 2020 steht die „Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Mannheim“ auf der Tagesordnung.
Aufgrund eines CDU-Antrags soll die Steuerbefreiung für Hunde, „die als brauchbare Jagdhunde ausgebildet sind und die nachweislich regelmäßig als Nachsuchhunde zum Einsatz kommen (§38 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz)“ eingeführt werden.
Der Fraktionsvorsitzende Claudius Kranz erklärt: „Die Hundesteuerbefreiung soll den Jägern als Motivationshilfe dienen und den Dank und die Anerkennung der Stadt Mannheim für ihre wichtige Tätigkeit zur Reduzierung des Wildschweinbestandes ausdrücken. Vor allem die Jäger haben dazu beigetragen, dass die Schwarzwildpopulation auf ein Normalmaß reduziert wurde. Die Situation, insbesondere im Käfertaler Wald und den angrenzenden Wohnvierteln, hat sich durch den erhöhten Jagddruck merklich entspannt.“
Der Umweltpolitische Sprecher Thomas Hornung fügt hinzu, „dass die Reduzierung des Schwarzwildbestandes auch wichtig ist, um die Gefahr der auf den Menschen übertragbaren Schweinepest zu minimieren. Die Jäger und ihre Hunde leisten hierbei einen wichtigen Beitrag.“
Aufgrund des Beschlusses aus den Haushaltsberatungen soll durch die Satzungsänderung auch die Begrenzung der Befreiung von der Hundesteuer für Hunde aus dem Tierheim Mannheim auf 24 Monate aufgehoben werden. Zukünftig soll es eine unbefristete Steuerbefreiung für die Halter dieser Hunde geben.
Stadträtin Katharina Funck hält dies für einen richtigen weiteren Schritt, um es noch attraktiver zu machen, Hunde aus dem Tierheim zu holen. „Es gibt immer wieder Zeiten, in denen das Tierheim an seine Kapazitätsgrenzen stößt. Gutes Tun soll belohnt werden!“