CDU-Fraktionsvorsitzender Claudius Kranz: „Mannheim braucht ein differenziertes, kommunales Hebesatzrecht bei der Grundsteuer um ungerechte Belastungen zu vermeiden“
Die CDU-Gemeinderatsfraktion kritisiert das Bundesfinanzministerium, das den Vorschlag mehrere Länder zur Schaffung einer gesetzlichen Regelung für ein differenziertes, kommunales Hebesatzrecht bei der Grundsteuer zurückgewiesen hat.
Bei dem Vorschlag der Länder geht es vor allem darum, die Aufkommensneutralität der Grundsteuer zu Gunsten der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Nach der aktuellen Grundsteuerreform tragen vor allem die Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhäusern mit Garten die Hauptlast. Die Haus- und Grundstückseigentümer werden mit Eigentümern von Gewerbegrundstücken gleichgestellt. Kranz: „Dies ist sozial unausgewogen und aus unserer Sicht zutiefst ungerecht.“
„Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie die im Grundgesetz in Art. 28 festgeschriebene Selbstverwaltung der Gemeinden, die insbesondere die finanzielle Eigenverantwortung umfasst, bei der Gestaltung der Hebesätze gewähren“, erklärt Fraktionschef Kranz abschließend.