CDU fordert Weitergabe der Gasumlage an MVV-Erdgaskunden zu beschränken

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Die CDU-Gemeinderatsfraktion fordert Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz auf, als Vorsitzender des Aufsichtsrats der MVV Energie AG die rechtlichen und wirtschaftlichen Möglichkeiten prüfen zu lassen, um die Gasumlage von 2,419 ct/kWh nach der Gaspreisanpassungsverordnung nicht vollumfänglich an die Erdgas-Kunden der MVV Energie AG weiterzugeben.

Gasumlage beschränken!
CDU fordert Weitergabe der Gasumlage
an MVV-Erdgaskunden zu beschränken

„Gerade für Haushaltskunden in der Grundversorgung, die im aktuellen Marktumfeld de facto keine anderen Versorger wählen können, führt dies zu erheblichen Belastungen. Große Kostensteigerungen sind auch bei örtlichen kleinen und mittelständischen Unternehmen mit hohem Gaseinsatz zu erwarten (z.B. Bäckereien, Garten- und Gemüsebaubetriebe), die für die örtliche Versorgung wichtig sind. Bei diesen sollte ein Marktaustritt oder eine Weitergabe der Kosten – in unseren Beispielen in den Lebensmittelpreisen – verhindert werden.“ so der CDU-Fraktionsvorsitzende Claudius Kranz und der CDU-Kreisvorsitzende Christian Hötting.

Die nach der derzeitigen Gaspreisanpassungsverordnung vorgesehene Gasumlage wird zunächst die MVV Energie AG als Vertriebsunternehmen belasten. Es ist davon auszugehen, dass in den üblichen Vertragskonstellationen die Umlage auf die Endkunden umgelegt werden wird, um diese Belastung weiterzugeben. Eine Rechtspflicht dazu besteht jedoch für den Versorger nicht.

Insbesondere grundversorgte Kunden und die versorgungsrelevanten gasintensiven mittelständischen Unternehmen wie Bäckereien, Metzgereien, Gartenbaubetriebe mit Lebensmittelprodukten etc. sollen bei einer gedämpften Weitergabe aus Sicht der CDU zuerst bedacht werden. Mit Blick auf die sehr gute Ertragslage der MVV Energie AG ist eine Prüfung des finanziellen Spielraums mit Blick auf eine zumindest nur teilweise Umlage auf oben genannte Gruppen angebracht.

Dabei soll die Berechnung einer teilweisen Beschränkung der Weitergabe der Umlage so erfolgen, dass die Höhe der Dividende der MVV Energie AG nicht maßgeblich reduziert wird, da diese für die Finanzierung des ÖPNV in Mannheim notwendig ist.

„Mit dieser Maßnahme kann die MVV Energie dazu beitragen, ihr Bild als verlässlicher und verantwortungsvoller Versorger zu schärfen, der seine Kunden in Zeiten der Krise nicht alleine lässt und der damit auch außerhalb der Krise attraktiv bleibt, obwohl seine Gaspreise im Vergleich zu Diskount-Vertrieben in der Regel höher sind.“, so Kranz und Hötting abschließend.